FAQ
Wir beantworten Ihnen alle Fragen!



1. Kann ich mein jetziges Fahrzeug in Zahlung geben?

JA. Wir unterbreiten Ihnen ein faires Angebot nach einer technischen Bewertung bzw. bei größerer Entfernung anhand der Fahrzeugdaten und Ihrer Beschreibung. Ihr Vorteil ist die unkomplizierte Abwicklung. Sie lassen Ihr jetziges Fahrzeug bei uns stehen und fahren mit dem Neuen nach Hause. Die Abmeldung kann durch uns erfolgen.


2. Ich habe eine weite Anreise.

Wir können Ihnen folgende Möglichkeiten anbieten

  • Wir senden Ihnen die Papiere vorab zu , damit Sie das Auto anmelden können und mit den neuen  Kennzeichen die Abholung möglich ist. Zweitens
  • Wir bereiten für Sie die Überführung eines Kurzzeitkennzeichens (5 Tage) zum Preis von 140 € vor und Sie melden das Auto bei sich vor Ort an
  • Sie bringen selber Überführungskennzeichen mit
  • Gerne liefern wir Ihnen gegen eine Pauschale Ihr Fahrzeug an. Befragen Sie uns dazu gerne

3. Warum gibt es so große Preisunterschiede?

  • Die Fahrzeughersteller verkaufen in den EU-Mitgliedstaaten ihre Fahrzeuge zu unterschiedlichen  Abgabepreisen. Auch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze in den EU-Ländern bewirken unterschiedliche Preise. Diese Vorteile können wir an unsere Kunden weiterleiten.
  • Zu  beachten ist, dass aufgrund von Transportwegen und Logistik die Garantielaufzeiten in der Regel etwas früher anfangen. Denn relevant für den Garantiebeginn ist nicht der Tag der Erstzulassung,  sondern immer der Tag der Garantiemeldung des ausliefernden Vertragshändlers im Ausland. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
  • Als freier Händler haben wir keine kostspieligen Auflagen der Autohersteller zu erfüllen, die wir an unsere Kunden weiterleiten müssen. Des Weiteren kaufen wir in dem EU Land ein, in dem die aktuellen Konditionen am attraktivsten sind.

4. Unsere Preisgestaltung

Wir bieten Ihnen fair kalkulierte Fahrzeugpreise. Unsere Angebote sind bereits rabattiert. Das bedeutet, dass wir nicht mit Bruttolistenpreisen der Hersteller arbeiten. Bei den EU - Fahrzeugen fallen keine weiteren Überführungskosten an. Als zusätzliche Dienstleistungen bieten wir Ihnen Zulassung mit Wunschkennzeichen, Fußmatten, Verbandskasten, Sicherheitsweste, Anhängerkupplungen, Fahrradträger, je nachdem was Sie wünschen.


5. Gibt es Qualitätsunterschiede?

Nein, die gibt es nicht. Die EU Fahrzeuge kommen vom gleichen Produktionsband, werden dann von der Produktionsstätte zum Vertragshändler ins Ausland transportiert und hinterher wieder zurück nach Deutschland reimportiert. Es gibt keine Qualitätsunterschiede. Motoren, Getriebe und sonstige Aggregate sind identisch.

Es kann jedoch zu Ausstattungsunterschieden, wie z.b. Reifen- oder Felgengröße oder anderen Paketausstattungen, kommen. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen , dass es inzwischen kaum noch Ausstattungsunterschiede gibt. Je gleicher die Fahrzeuge für den gesamten Markt gebaut werden, umso günstiger ist dies  für den Hersteller.  Bei Detailfragen helfen wir Ihnen gerne weiter.


6. Gibt es Probleme und Minderwerte beim Wiederverkauf

Es gibt keinen Grund, ein Fahrzeug, welches eine gleichwertige Ausstattung zu einem sogenannten deutschen Fahrzeug hat, anders zu bewerten..


7. Wie sieht es aus mit der Werksgarantie

Der wesentliche Garantieumfang und die Garantielaufzeit unterscheiden sich zu einem sogenannten deutschen Fahrzeug nicht. Sie startet ab Auslieferungsdatum des Händlers im Ausland. Es kann Unterschiede im Bereich der Mobilitätsgarantie geben. Viele Kunden haben aber bereits einen Schutzbrief über ADAC, ACE, Ihre Autoversicherung oder sonstige Mobilitätsdienstleister. Gerne bieten wir Ihnen eine Autofit Garantie mit einer Laufzeit von bis zu  24 Monaten an. Eine Verlängerung ist natürlich möglich.


8. Sonstige Garantien

Auf Wunsch bieten wir Ihnen gerne unsere umfassenden Gebrauchtwagen und Neuwagen Anschlussgarantien an. Sprechen Sie uns gerne an


9. Kann ich die Autos Probe fahren?

Grundsätzlich können Sie jedes Fahrzeug, ww bei uns direkt vor Ort, ist Probe fahren. Bitte vereinbaren Sie dazu mit uns einen Termin, da das Fahrzeug entsprechend vorbereitet werden muss.


10. Wie sieht es mit Garantie und Werkstattservice nach dem Kauf aus?

Grundsätzlich besteht die Werksgarantie für Ihr Fahrzeug europa- und deutschlandweit. Anfallende Garantiearbeiten können bei jedem Vertragshändler durchgeführt werden. Inspektion nach Herstellervorgaben, ohne Verlust der Werksgarantie, führen wir hier gerne  im Haus durch. Bitte sprechen Sie uns auch bei anfallenden Werksgarantiearbeiten an.

Wenn  die  Werksgarantie für Ihr Fahrzeug abgelaufen ist,  befinden sie sich in der Kulanzzeit. Wir  empfehlen Ihnen bereist bei Kauf eine Anschlussgarantie abzuschließen, damit Sie nicht auf eine „Goodwill“  Entscheidung des Herstellers angewiesen sind. Im günstigsten Fall bietet sich für sie eine Kombination aus Hersteller Kulanz und Erstattung im Schadenfall seitens der Anschlussgarantie an.


11. Wie sieht es mit einem Ersatzwagen aus?

Wir halten für Sie mit unserer Ersatzwagenflotte zu fairen Konditionen mobil.


12. Welche Serviceleistungen bieten wir

Wir sind ein moderner, gut ausgestatteter Mehrmarkenbetrieb  und bieten Ihnen die gleichen Servicedienstleistungen, wie ein Vertragshändler an.

Im Wesentlichen sind dies:

  • Inspektionen nach Herstellervorschrift markenunabhängig
  • Diagnosearbeiten mittels modernster Diagnosegeräte
  • Abwicklung von Unfallschäden Erstellung von unabhängigen Schadengutachten
  • Fahrzeugkomplettpflege mit der Firma APM
  • Smartrepair
  • Reifenhotel und Reifenservice
  • Achsvermessung
  • Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Einbau von Zubehör, zum Beispiel Anhängerkupplung, Einparkhilfen.

 

  Unsere Bewertungen


  Öffnungszeiten & Kontakt

 

Verkauf:
Montag bis Freitag:
10:00 bis 18:00 Uhr
Samstag:
10:00 bis 14:00 Uhr

Werkstatt:
Montag bis Donnerstag:
07:45 bis 17:00 Uhr
Freitag:
07:45 bis 15:45 Uhr


    +49 2335-849400

  Postadresse


Autozentrum Volmarstein
Schöllinger Feld 2-6
58300 Wetter

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

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